Unfallschaden auszahlen lassen: So funktioniert die fiktive Abrechnung
Geld statt Reparatur: Bei einem Haftpflichtschaden können Sie sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen – mit Rechner...…
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Ihr Auto steht nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt, und Sie fahren Bus, Rad oder gar nicht? Dann verschenken Sie möglicherweise bares Geld. Denn für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug unfallbedingt ausfällt, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu – ganz ohne Mietwagen.
Die Möglichkeit, jederzeit das eigene Auto zu nutzen, hat einen Geldwert – das ist in der Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt. Fällt Ihr Fahrzeug durch einen Haftpflichtschaden aus und verzichten Sie auf einen Mietwagen, muss die gegnerische Versicherung diesen Verlust in Geld ausgleichen. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Einstufung Ihres Fahrzeugs in die Gruppen A bis L der sogenannten Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle – vom Kleinstwagen mit 23 € bis zum Luxusfahrzeug mit 175 € pro Tag.
Richtwerte nach der gängigen Tabelle – die exakte Gruppe Ihres Fahrzeugs weist unser Gutachten aus.
Bei Fahrzeugen ab ca. 5 Jahren wird meist eine Gruppe, ab ca. 10 Jahren werden zwei Gruppen abgestuft. Maßgeblich ist die Ausfallzeit, die das Gutachten belegt.
Damit die Versicherung zahlt, müssen drei Dinge zusammenkommen: Nutzungswille (Sie hätten das Auto genutzt), Nutzungsmöglichkeit (Sie waren nicht z. B. verletzt im Krankenhaus oder im Urlaub) und ein fühlbarer Ausfall (kein Zweitwagen, der den Verlust vollständig auffängt). In der Praxis wird vor allem die Ausfalldauer bestritten – deshalb ist die im Gutachten dokumentierte Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer so wichtig.
Ersetzt wird die tatsächliche Ausfallzeit. Dazu zählen die Wartezeit auf das Gutachten, die Ersatzteilbeschaffung und die eigentliche Reparaturdauer. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gilt stattdessen die Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten – üblicherweise 10 bis 14 Tage, bei seltenen Fahrzeugen auch mehr. Wer die Reparatur ohne Grund verzögert, riskiert allerdings Abzüge: Melden Sie den Schaden deshalb zügig und dokumentieren Sie den Ablauf.
Beides gleichzeitig geht nicht. Der Mietwagen lohnt sich, wenn Sie zwingend täglich fahren müssen – etwa beruflich. Wer den Ausfall überbrücken kann, fährt mit der Auszahlung oft besser: Sie ist steuerfrei, unbürokratisch und birgt kein Risiko, auf Mietwagen-Mehrkosten sitzen zu bleiben. Übrigens: Auch bei einer fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten bleibt der Nutzungsausfall möglich, sofern Sie tatsächlich reparieren oder das Fahrzeug nachweislich ausgefallen ist.
Wir weisen die Fahrzeuggruppe und die Ausfalldauer in jedem Gutachten aus – damit Sie keine Position verschenken. Schaden direkt hier melden oder anrufen: +49 7621 1570640.
Ein Geldbetrag, der Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall für jeden Tag zusteht, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe – üblich sind 23 bis 175 Euro pro Tag.
Ersetzt wird die tatsächliche Ausfallzeit: die Reparaturdauer laut Gutachten inklusive Wartezeit auf Gutachten und Ersatzteile – bei einem Totalschaden die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer, meist 10 bis 14 Tage.
Beides zusammen geht nicht. Wer auf das Auto angewiesen ist, nimmt den Mietwagen; wer auch anders mobil ist, lässt sich den Nutzungsausfall auszahlen. Bei geringer Fahrleistung kann die Versicherung auf Nutzungsausfall statt Mietwagen verweisen.
Nur wenn das Fahrzeug tatsächlich ausgefallen ist bzw. tatsächlich repariert wurde. Der reine Verzicht auf die Reparatur löst keinen Nutzungsausfallanspruch aus – dafür fehlt der fühlbare Nutzungsverlust.
Wir sichern Ihre Ansprüche – das Gutachten zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung. Oft schon in 24 Stunden.
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