Verkehrsunfall oje, was nun? In der Vergangenheit kam es leider viel zu häufig dazu, dass Unfallbeteiligte nicht die Summe von der Versicherung ausbezahlt bekommen haben, die ihnen eigentlich zugestanden hätte. Und ein aktuelles Gerichtsurteil vom 12. März 2024 macht deutlich, dass bei einem Kfz-Haftpflichtschaden in der Unfallabwicklung ein Verkehrsanwalt oftmals unverzichtbar ist.
Unfallabwicklung: Juristischer Beistand? Warum?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Punkte, die für einen Verkehrsanwalt nach einem Unfall sprechen. Zuallererst geht es natürlich um die rechtliche Sicherheit. Ein Jurist wird immer versuchen, das Beste für seine Mandanten herauszuholen und das gilt natürlich auch nach einem Verkehrsunfall. Es wird überprüft, ob alle Ansprüche korrekt sind, sodass diese auch geltend gemacht werden können. Schließlich kennt der Verkehrsanwalt die aktuellen Gesetze und Urteile, sodass sich etwaige Fehler vermeiden lassen.
Zeitgleich lässt sich durch einen Juristen an der Seite auch die Entschädigung maximieren. Welche Positionen und Beträge können geltend gemacht werden und wie lässt sich überhaupt professionell mit der gegnerischen Versicherung über diese verhandeln? Auf diese und viele andere Fragen weiß der Jurist die Antworten. Und genau mit diesen Antworten und den damit verbundenen Forderungen ist eine faire Entscheidung nach einem Verkehrsunfall möglich. Dies wurde nun auch vom BGH im bereits angesprochenen Gerichtsurteil bestätigt.
Ein Verkehrsanwalt ist nicht selten auch eine wertvolle Stütze für seine Mandanten nach einem Unfall. Denn jede Unfallabwicklung ist komplex und erfordert ein hohes Maß an Zeit, das investiert werden muss. So kann unter anderem die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung in die vertrauensvollen Hände eines Juristen gelegt werden. Schließlich verstehen die meisten Laien nur wenig von dem, was die Versicherungen wollen.
Der wohl wichtigste Punkt in Bezug auf die Entscheidung für einen Verkehrsanwalt nach einem Unfall ist jedoch das Vermeiden von Nachteilen. Versicherungen sind schließlich nicht dafür bekannt, gerne Geld auszuzahlen und suchen immer wieder nach Möglichkeiten, Posten zu kürzen oder anderweitig Einsparungen vorzunehmen. Ein Verkehrsanwalt lässt sich von all dem aber nicht abschrecken. So müssen die Betroffenen auch nicht befürchten, auf etwaigen Kosten sitzenzubleiben oder von der Versicherung nicht ausreichend entschädigt zu werden – wie es in der Vergangenheit leider oft der Fall war. Auch in diesem Fall gibt das aktuelle Urteil vom BGH grünes Licht und macht deutlich, dass die Versicherungen die Anwaltskosten übernehmen müssen, sofern der Geschädigte einen Anwalt einschaltet!
BGH-Urteil spricht klare Worte
Das Urteil vom Bundesgerichtshof vom 12. März 2024 (Az. VI ZR 280/22) macht deutlich, dass im Rahmen einer Schadenermittlung Mehraufwendungen anfallen können, die sich darin begründen, dass die Schadenermittlung in einer nicht kontrollierbaren Einflusssphäre für den Geschädigten liegt. Dementsprechend müssen eben nicht nur die Kosten für das Kfz-Schadengutachten von der Versicherung übernommen werden, sondern auch die Kosten für einen Verkehrsanwalt, der vom Geschädigten beauftragt wurde, um dessen Interessen zu vertreten und seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.