Kostenvoranschlag oder Gutachten – was reicht wann?
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Morgendämmerung auf der B317 Richtung Feldberg, ein Schatten springt aus dem Wald – und es knallt. Wildunfälle gehören im Landkreis Lörrach und im Südschwarzwald zu den häufigsten Schadenursachen überhaupt, besonders in den Wochen um die Zeitumstellung im Herbst und Frühjahr. Was jetzt zählt: die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge.
Haken Sie die Punkte ab – so behalten Sie auch im Stress den Überblick:
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Jetzt fehlt nur noch die saubere Schadendokumentation. Melden Sie den Schaden direkt hier – wir begutachten vor Ort im gesamten Landkreis.
Die Antwort hängt an zwei Fragen: Was ist passiert, und wie sind Sie versichert?
Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs): Das ist der klassische Teilkasko-Fall – ohne Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts, meist mit vereinbarter Selbstbeteiligung. Viele neuere Tarife decken »Tiere aller Art«, also auch Kühe, Pferde oder Hunde; ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
Ausweichmanöver ohne Berührung: Landen Sie beim Ausweichen im Graben oder an der Leitplanke, fehlt der Zusammenstoß – dann ist es ein Fall für die Vollkasko (mit Rückstufung). Nur beim Ausweichen vor größerem Wild kann im Einzelfall eine sogenannte Rettungshandlung anerkannt werden, die die Teilkasko doch eintreten lässt.
Ohne Kasko bleibt der Fahrzeugschaden grundsätzlich an Ihnen hängen. Prüfenswert sind Ausnahmefälle – etwa wenn ein Tier aus einer eingezäunten Weide ausgebrochen ist und der Halter seine Sicherungspflicht verletzt hat.
Kaskoversicherer wollen den Wildunfall belegt sehen. Die Wildbescheinigung von Polizei oder Jagdpächter ist dieser Beleg. Läuft das Tier nach dem Aufprall weiter – was häufig passiert –, werden Spuren am Fahrzeug (Haare, Blut, Aufprallbild) und die zeitnahe Dokumentation umso wichtiger. Genau hier hilft das unabhängige Gutachten: Es hält das schadentypische Aufprallbild fachlich fest und schützt Sie vor dem Verdacht, einen anderen Schaden »umzudeklarieren«.
Ein Wildaufprall wirkt oft harmloser, als er ist: Hinter dem verkratzten Stoßfänger sitzen Kühler, Klimakondensator, Radar- und Abstandssensorik, Träger und Halterungen. Wird nur der sichtbare Schaden repariert, bleiben teure Folgeschäden zurück – und bei modernen Assistenzsystemen sicherheitsrelevante dazu. Unser Gutachten dokumentiert den vollen Schadenumfang inklusive Demontage-Empfehlung, beziffert auch die Wertminderung und gibt Ihnen eine belastbare Grundlage gegenüber der Kasko. Wie Sie bei der Kasko-Abrechnung generell vorgehen, zeigt auch unser Beitrag zum Thema Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Wildunfall gehabt? Melden Sie den Schaden direkt hier im Beitrag – oder rufen Sie an: +49 7621 1570640. Auch am Wochenende.
Die Teilkasko zahlt bei Zusammenstößen mit Haarwild (Reh, Wildschwein, Hirsch); viele Tarife decken inzwischen Tiere aller Art. Die Vollkasko zahlt auch bei Ausweichmanövern mit anschließendem Schaden. Ohne Kasko bleibt der Schaden am eigenen Fahrzeug meist am Halter hängen.
Polizei oder Jagdpächter bestätigen damit den Wildunfall. Die Bescheinigung ist der einfachste Nachweis gegenüber der Kaskoversicherung – ohne sie wird die Regulierung deutlich schwieriger, vor allem wenn das Tier weitergelaufen ist.
In der Regel nein, denn es fehlt der Zusammenstoß mit dem Tier. Ausweichschäden sind ein Fall für die Vollkasko. Ausnahme: Das Ausweichen vor größerem Wild kann als Rettungshandlung anerkannt werden – hier lohnt die genaue Prüfung des Einzelfalls.
Wildunfälle verursachen oft verdeckte Schäden an Kühler, Sensorik und Karosseriestruktur, die eine Sichtprüfung übersieht. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den vollen Umfang – als Grundlage für die Kaskoregulierung und den Werterhalt Ihres Fahrzeugs.
Wir sichern Ihre Ansprüche – das Gutachten zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung. Oft schon in 24 Stunden.
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