Sonderfall: Unfall mit Carsharing-Wagen

Mar 14, 2024

In einen Autounfall verwickelt zu werden, kann schon sehr stressig und vor allem auch beängstigend sein. Die ganze Situation kann jedoch noch schlimmer sein, sofern es sich bei dem Auto um einen Carsharing-Wagen handelt.

Schließlich ist das Carsharing vorwiegend in Großstädten oder in ländlichen Regionen, in denen es an öffentlichen Verkehrsmitteln mangelt, sehr beliebt. Und Verkehrsunfälle können überall passieren. Doch wie sollte man sich verhalten, wenn der gebuchte Carsharing-Wagen in einem Verkehrsunfall verwickelt ist – ganz gleich, ob nun verschuldet, oder nicht?

Carsharing: Was war das noch mal?

Carsharing bedeutet im Grunde nichts anderes als die gemeinsame Nutzung eines Autos durch verschiedene Personen. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrzeuge, die einem Carsharing-Anbieter gehören, der diese dann an verschiedenen Stationen zur Verfügung stellt. Mithilfe von Apps können die Nutzer das jeweilige Fahrzeug mieten und ohne viel Aufwand nutzen.

Zu Beginn des Jahres 2022 wurden rund 3,4 Millionen Carsharing-Nutzer gezählt. Sprich, immer mehr Menschen in Deutschland greifen auf diese Dienste zurück. Dementsprechend hat sich auch die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge in unserem Land erhöht. Carsharing ist eine einfache und demnach auch sehr beliebte Möglichkeit, mobil zu sein, ohne dabei ein eigenes Fahrzeug unterhalten zu müssen. Denn schließlich sparen sich die Nutzer die Ausgaben für Kfz-Steuer und -Versicherung. Und auch die mögliche Stellplatzsuche und die damit verbundenen Gebühren entfallen komplett. Aber auch ein Carsharing-Wagen kann in einem Verkehrsunfall verwickelt werden. In diesem Fall ist es vielleicht noch wichtiger, richtig und vor allem besonnen zu handeln. Aber worauf ist in diesem Fall zu achten?

Carsharing-Dienst informieren

Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Carsharing-Wagen involviert ist, muss unverzüglich der jeweilige Anbieter über den Unfall informiert werden. Idealerweise geschieht dies direkt nach dem Unfall, alternativ binnen der kommenden 24 Stunden. Die Kontaktdaten des jeweiligen Anbieters bei einem Unfall lassen sich oftmals sowohl in der App als auch auf der Website finden. Sofern der Carsharing-Dienst informiert wird, müssen auch Informationen wie:

  • eigener Name und Kontaktinformationen
  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Ort des Geschehens
  • Angaben zu anderen Fahrern oder Fahrzeugen, die am Unfall beteiligt waren

hinterlegt werden. Dementsprechend ist es empfehlenswert diese Informationen direkt bei der Kontaktaufnahme mit dem Carsharing-Anbieter parat zu haben. Zusätzlich sollten Fotos und Notizen zum Unfallhergang angefertigt werden.

Der Versicherungsschutz beim Carsharing

Wer einen Carsharing-Wagen nutzt, ist in der Regel über den Versicherungsschutz des jeweiligen Anbieters versichert. In den meisten Fällen umfasst dieser Schutz eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Es gibt einige Carsharing-Anbieter, die lediglich einen Basisschutz gewähren. Zudem wird beim Carsharing immer ein Selbstbehalt fällig, der je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein kann.

Um mögliche Probleme nach einem Unfall mit einem Carsharing-Wagen zu vermeiden, sollte der geltende Versicherungsschutz bereits im Vorfeld sorgsam geprüft werden. Kommerzielle Carsharing-Anbieter bieten eine Vollkaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Schäden wie bei einer ganz normalen Kfz-Versicherung abgesichert. Grundsätzlich müssen die genauen Details zum Versicherungsschutz jedoch im Vertrag durch den Nutzer geprüft werden. So kann es beispielsweise auch sein, dass sich Anbieter bei der Kfz-Haftpflicht lediglich an die gesetzlich geltenden Rahmen Bedingungen in Bezug auf Personen- und Sachschäden halten. Dies wäre lediglich ein Basisschutz.

Und wie bereits erwähnt, darf in diesem Zusammenhang auch die Selbstbeteiligung nicht vergessen werden. Je nach Anbieter kann diese zwischen 500 und 1.500 EUR liegen. Im Falle eines verschuldeten Verkehrsunfalls muss diese Selbstbeteiligung dann an den Carsharing-Dienst gezahlt werden.

Komplikationen bei Haftungsfällen

Grundsätzlich gilt also, sofern es zu einem unverschuldeten Unfall mit dem Carsharing-Wagen kommt, so ist dieser durch die Nutzungsgebühr abgesichert. Dies beinhaltet natürlich auch fahrlässig bedingte und verursachte Schäden, die dann durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind. Allerdings ist in diesen Fällen der Versicherungsschutz begrenzt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall muss ein Teil des Schadens durch den Carsharing-Nutzer übernommen werden – in Form der bereits angesprochenen Selbstbeteiligung.

Zusätzlich gibt es jedoch noch weitere Komplikationen, die berücksichtigt werden müssen. Unfälle mit grober Fahrlässigkeit sind demnach besonders problematisch. Wer in einem Carsharing-Wagen das Smartphone nutzt oder in der Tasche wühlt und durch dieses Verhalten einen Verkehrsunfall verursacht, wird von dem Anbieter vollumfänglich in Haftung genommen. Bedeutet also, der gesamte Schaden muss aus der Tasche des Carsharing-Nutzers bezahlt werden.

Nicht weniger problematisch sind Wildkollisionen. Oftmals werden über die Carsharing-Anbieter lediglich Unfälle mit Haarwild versichert. Sprich, Zusammenstöße mit Hirschen, Rehen, Füchsen oder auch Wildschweinen. Sollte es hingegen zu einer Kollision mit einem Fasan oder auch Hund kommen, greift der Carsharing-Versicherungsschutz nicht. Auch in diesem Fall muss der gesamte Schaden vom Nutzer bezahlt werden.

Gutachter bei Carsharing-Unfällen

Nicht selten schicken die Versicherungen nach einem Verkehrsunfall mit einem Carsharing-Wagen auch einen Sachverständigen, um die Kosten des Schadens zu bestimmen. Anders als beim eigenen Fahrzeug können die Kosten für ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Wer also mit dem Versicherungs-Gutachter nicht einverstanden ist, kann selbst einen Sachverständigen beauftragen, muss die Kosten dafür allerdings selbst tragen.

Kommen beide Gutachten jedoch zu einem unterschiedlichen Ergebnis, muss ein entsprechendes Sachverständigenverfahren in die Wege geleitet werden, um den Sachverhalt vollends klären zu können.

So einfach und unkompliziert das Carsharing für die Nutzer auch sein mag, so dramatischer kann die Situation nach einem Unfall werden. Carsharing-Anbieter sind primär im Hinblick auf die Versicherungsdienstleistungen nicht immer ganz so transparent, wie es sich Nutzer vielleicht wünschen würden. Dementsprechend sollten die Verträge bzw. Versicherungsbedingungen bereits vor Fahrteintritt genaustens gelesen werden. Mit diesem Wissen kann es manchmal hilfreich sein, auf eine Zusatzversicherung oder zusätzliche Leistungen des Carsharing-Anbieters zurückzugreifen, um auf Nummer sicher zu gehen. Sofern Carsharing-Nutzer an einem eigens verschuldeten Unfall zweifeln, lohnt es sich, zeitnah einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, der den entstandenen Schaden begutachtet. Zwar ist dies mit Kosten verbunden, unter Umständen aber günstiger als etwa den kompletten Schaden an dem Carsharing-Anbieter begleichen zu müssen.

© Alexander Fertig | KFZ-Sachverständigenbüro Fertig GmbH